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К оглавлению / Топики по немецкому языку DIE INTSTITUTIONEN DER EUROPAISCHEN UNION
Die Europaische Union
grundet auf einem in der Welt einzigartigen institutionellen System.
Tatsachlich delegieren die
Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbstandige Institutionen, die die
gemeinschaftlichen, die nationalen und die Burgerinteressen vertreten. Die Kommission
vertritt seit jeher die Interessen der Gemeinschaft. Jede Regierung ist im Rat der
Europaischen Union vertreten, und das Europaische Parlament wird von den Burgern der Union
direkt gewahlt. Recht und Demokratie sind somit die Grundpfeiler der Europaischen Union.
Dieses "institutionelle
Dreieck" wird durch zwei weitere Organe erganzt: den Gerichtshof und den
Rechnungshof. Das institutionelle System besteht demnach aus funf Organen.
Das Europaische Parlament
Das Europaische Parlament
wird alle funf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewahlt. Es ist die demokratische
Vertretung von 374 Millionen europaischen Burgern. Die in den Mitgliedstaaten
bestehenden grossen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf
Ebene des Europaischen Parlaments wider.
Das Parlament hat drei
wesentliche Aufgaben:
- Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates,
also die Annahme europaischer Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen). Durch
diese Mitwirkung an der Gesetzgebung wird die demokratische Rechtmassigkeit der
angenommenen Texte gewahrleistet.
- Es teilt die Haushaltsfunktion des Rates und
kann demnach Einfluss auf die Gemeinschaftsausgaben ausuben. Es nimmt den Gesamthaushalt
in letzter Instanz an.
- Es ubt eine demokratische Kontrolle uber die
Kommission aus. Es stimmt der Benennung der Kommissionsmitglieder zu und kann einen
Misstrauensantrag gegen sie einbringen. Ausserdem ubt es uber samtliche Institutionen eine
politische Kontrolle aus.
Der Rat der Europaischen Union
Der Rat ist das wichtigste
Entscheidungsorgan der Europaischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten
auf Ministerebene, die regelmassig zusammentreten.
Je nach den auf der
Tagesordnung stehenden Fragen andert sich die Zusammensetzung des Rats: auswartige
Angelegenheiten, Finanzen, Ausbildung, Telekommunikation ...
Der Rat hat mehrere
wesentliche Aufgaben:
- Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union; in
einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen
mit dem Europaischen Parlament wahr.
- Er sorgt fur die Koordinierung der
allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten.
- Er schliesst im Namen der Gemeinschaft
internationale Vertrage zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten
Organisationen.
- Er teilt die Haushaltsbefugnis des
Parlaments.
- Er erlasst die notwendigen Entscheidungen zur
Festlegung und Durchfuhrung der Aussen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europaischen
Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen.
- Er koordiniert das Vorgehen der
Mitgliedstaaten und verabschiedet Massnahmen im Bereich der polizeilichen und justitiellen
Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die Europaische
Kommission
Die Europaische Kommission
vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Prasident und die Mitglieder der Kommission
werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europaischen Parlaments ernannt.
Die Kommission ist der Motor
des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
- Sie besitzt das Initiativrecht und schlagt
demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
- Als Exekutivorgan sorgt sie fur die
Ausfuhrung der europaischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des
Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
- Als Huterin der Vertrage sorgt sie gemeinsam
mit dem Gerichtshof fur die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
- Als Vertreterin der Union auf weltweiter
Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale
Ubereinkommen aus.
Der Gerichtshof
Der europaische Gerichtshof
sorgt fur die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet
uber Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und
Einzelpersonen beteiligt sein konnen. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.
Der Europaische Rechnungshof
Der Europaische Rechnungshof
uberpruft die Recht- und Ordnungsmassigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union und sorgt
fur ein effizientes Finanzengagement auf europaischer Ebene.
Die Europaische Zentralbank
Die Europaische Zentralbank
legt die europaische Geldpolitik fest und fuhrt diese aus. Sie fuhrt Devisengeschafte
durch und sorgt fur ein reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme.
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Wirtschafts- und
Sozialausschuss wird von der Kommission, vom Rat und vom Europaischen Parlament z. B.
zu Fragen der Beschaftigung, der Funktionsweise des Binnenmarkts und der Verkehrspolitik
gehort. Er besteht aus Mitgliedern der verschiedenen Kreise des wirtschaftlichen und
sozialen Lebens.
Der Ausschuss der Regionen
Der Ausschuss der Regionen
sorgt fur die Wahrung der lokalen und regionalen Identitaten und Vorrechte. Er muss in
Bereichen wie denen der Regionalpolitik, des Umweltschutzes und der Ausbildung gehort
werden. Er besteht aus Vertretern der Gebietskorperschaften.
Die
Europaische Investitionsbank
Die Europaische
Investitionsbank (EIB) ist die Finanzinstitution der Europaischen Union. Sie finanziert
Investitionsvorhaben, um zu einer ausgewogenen Entwicklung der Union beizutragen.
Der Burgerbeauftragte
Der europaische
Burgerbeauftragte kann von allen in der Union ansassigen naturlichen (Burger) und
juristischen Personen (Einrichtungen, Unternehmen) befasst werden, wenn diese meinen, dass
sie von den Gemeinschaftsinstitutionen oder -organen nicht korrekt behandelt wurden.
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